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Die Liebe in Mythen und Sagen

Florian Russi

Broschüre, 24 Seiten
EUR 2,00

Liebesglück und Liebesleid beschäftigen die Menschen seit Jahrhunderten. Ihren Ausdruck fanden sie in zahlreichen Mythen und Legenden, vom frühen Altertum bis in die frühe Neuzeit.

Ständehaus in Rostock

Ständehaus in Rostock

Dörte Suhling

Eines der bedeutendsten Gebäuden im Baustil des Historismus

Es gibt in jeder Stadt Gebäude, die faszinieren und Gäste, aber auch die hier lebenden Einwohner in längst vergangene Zeiten versetzen. Das Ständehaus in Rostock, seit 1992 Sitz des Oberlandesgerichtes Rostock des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ist so ein Gebäude, das zu allen Zeiten historisch wertvoll ist.

Das Ständehaus am Rosengarten zählt wohl deutschlandweit zu den bedeutendsten erhaltenen Gebäuden im Baustil des Historismus, der architektonisch vor allem im 19. Jahrhundert weit verbreitet war. Der rote Backsteinbau wurde von 1889 bis 1893 in nur vier Jahren errichtet. Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin, beauftragte den Architekten und Baumeister Gotthilf Ludwig Möckel, zu dessen bedeutendsten Arbeiten die Restaurierung des Münsters in Bad Doberan von 1863-1896 gehören, mit der Planung und dem Bau des Hauses.

Das Ständehaus Rostock im Jahr 1885
Das Ständehaus Rostock im Jahr 1885

Außen wie innen außergewöhnlich

Besonders auffällig ist die imposante Fassade des Ständehauses mit einer Vielzahl von kleinen Türmchen, Ziergiebeln und Fensterbögen, die prunkvoll verziert sind. Daneben ist der Bau mit den vier Bronzefiguren der Herzöge von Mecklenburg Johann Albrecht I., Friedrich Franz II, Georg II. und Christian II. Um das gesamte Gebäude zieht sich ein mit Ornamenten und Wappen verziertes Schmuckband.

Das Innere des Ständehauses steht der prunkvollen Außenfassade in nichts nach. Auch hier dominieren Elemente und die Formenwelt von Gotik, Romantik und Barock gleichermaßen, genauso so, wie es für den hannoveranischen Historismus, den Baumeister Möckel vertreten hat, üblich ist. Besonders auffällig im Inneren des Hauses ist ein durchgehender Lichthof, in dem im Erdgeschoss neben den beiden Springbrunnen auch zwei große Tore zu finden sind, durch die man früher mit Kutschen in den Innenhof des Gebäudes fahren konnte.

Die Räume im Inneren des Hauses wurden im Rahmen einer umfangreichen Sanierung wieder originalgetreu hergerichtet. Dazu zählen auch die Verzierungen, Ornamente sowie vielfältige Wandmalerei. Im Gegensatz zur äußeren Gestaltung, bei der der rote Backstein als Baumaterial dominiert, wurde im Inneren des Ständehauses vorwiegend gelber Klinker verbaut, der trotz mehrerer übermalter Schichten im Original erhalten geblieben ist. 

Wappen am Ständehaus Rostock mit Motto: „Per aspera ad astra“
Wappen am Ständehaus Rostock mit Motto: „Per aspera ad astra“

Historisch bedeutsame Verzierungen

Über der Haupttreppe sind zahlreiche farbige Mosaike und zwei verzierte Jahreszahlen zu sehen, die für historisch wichtige Ereignisse der Stadt und des Landes bedeutsam sind. Im Jahr 1523 wurde die Union der mecklenburgischen Landstände aus den Städten, der Ritterschaft und der Kirche gegründet. 1755 wurde der landesgesetzliche Erbvergleich unterzeichnet, die landesständische Verfassung des mecklenburgischen Staates. Über den Jahreszahlen sind drei Mosaikwappen zu sehen, die ebenfalls Symbolcharakter haben. Der Greif steht für die Herrschaft der Hansestadt Rostock, der Stier für die Herrschaft Mecklenburgs. Der silberne Arm mit dem Ring in der Hand verkörpert die Herrschaft Stargards.

Das Ständehaus als Verwaltungssitz von mecklenburgischer Ritterschaft bis Volkspolizei

Ursprünglich war das Ständehaus in Rostock Verwaltungs- und Gerichtstandort der Landesstände der mecklenburgischen Ritterschaft. Hier hatten u.a. die ritterschaftliche Brandkasse, Steuer- und Katasteramt sowie die Brandversicherung der Stände von Mecklenburg ihren Sitz.

Nach 1920 kamen dann das Straßenbauamt, das Arbeitsgericht und die Polizeiverwaltung ins Ständehaus hinzu. Zu DDR-Zeiten hatten auch die Volkspolizei, die Volksmarine und die Nationale Volksarmee, später zu Wendezeiten auch die Vertreter der verschiedenen Bürgerrechtsbewegungen im Ständehaus ihren Sitz.

Heute Sitz des Oberlandesgerichtes von Mecklenburg-Vorpommern

1992 fiel die Entscheidung, das Oberlandesgericht von Mecklenburg-Vorpommern im Ständehaus von Rostock unterzubringen, was umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderlich machte. Insbesondere Beleuchtung, Brandschutz, Belegung und technische Ausstattung des Hauses mussten der neuen Nutzung angepasst und nach den gesetzlichen Vorschriften und demkmalpflegerischen Vorgaben umgestaltet werden.

Der von Baumeister Möckel geschaffene Plenarsaal des Hauses erinnert auf den ersten Blick an eine Kirche. Baumeister Möckel hat für das Gestühl einen seiner alten Entwürfe einer neogotischen Kirche in Dresden wiederverwandt. Im Plenarsaal fanden früher vor allem Veranstaltungen statt. Heute wird dieser Raum vorwiegend für Gerichtsverhandlungen genutzt. Am Beispiel des Plenarsaals ist eindrucksvoll zu sehen, wie es den Architekten von heute im ganzen Haus gelungen ist, das moderne Nutzungskonzept mit den von G. L. Möckel geschaffenen historischen Elementen gekonnt zu verbinden.

Besucher bekommen das Innere des Ständehauses von Rostock leider nur zu Gesicht, wenn sie Probleme mit den Gesetzen des deutschen Staates haben, denn Unbefugten ist das Betreten des Oberlandesgerichts in Rostock nicht gestattet.

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Vorschaubild: Staendehaus Rostock. Urheber: Schiwago via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Denkmal für Paul Pogge vor dem Ständehaus Rostock von Ludwig Brunow, enthüllt 1885, versetzt 1900, zerstört nach 1945, gemeinfrei 

 Wappen am Ständehaus Rostock mit Motto: „Per aspera ad astra". Urheber: Tremlin via Wikimedia Commons(CC BY-SA 3.0) 

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